Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexos Computer GmbH
(nachfolgend „Nexos“ genannt)
Stand: Januar 2021
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nexos und dem Kunden, deren
Gegenstand die Wartung, Betreuung und/oder sonstige Leistungen im Bereich der IT-Infrastruktur sind.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn Nexos ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Nexos zustande. Der Vertragsinhalt
ergibt sich aus dieser Bestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang
Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung in Verbindung mit der
jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.
4. Einsatz Dritter
Nexos ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzuschalten. Dies entbindet Nexos nicht
von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Der Kunde stimmt einer solchen
Einschaltung vorab zu.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1. Der Kunde ist für eine angemessene und aktuelle Datensicherung selbst verantwortlich. Vor Beginn
von Wartungs- oder Installationsarbeiten hat er insbesondere für eine vollständige Sicherung aller Daten
Sorge zu tragen.
5.2. Der Kunde hat technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um seine Systeme gegen
Viren, Malware und andere sicherheitsrelevante Risiken zu schützen.
6. Haftung bei Datenverlust
Nexos haftet bei Datenverlust ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist
begrenzt auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Kunden erforderlich gewesen wäre.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Die Vergütung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.
7.3. Monatliche Entgelte sind jeweils im Voraus zum Monatsersten fällig. Alle übrigen Rechnungen sind
spätestens 14 Tage nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8. Leistungserbringung, Reaktionszeiten
8.1. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr.
8.2. Reaktionszeit ist die Zeit zwischen Eingang einer Störungsmeldung und dem Beginn der
Fehleranalyse.
8.3. Vereinbarte Entstörungstermine unterbrechen die Reaktionszeit („Stundung“).
8.4. Entstörungszeit ist die Zeitspanne vom Eingang der Meldung bis zur Behebung der Störung.
9. Gewährleistung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr
ab Ablieferung bzw. Abnahme beschränkt ist, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB handelt.
9.2. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• arglistigem Verschweigen eines Mangels,
• sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Haftung
10.1. Nexos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexos nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(„Kardinalpflichten“).
10.3. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
10.4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden oder Ansprüchen
aus dem Produkthaftungsgesetz.
10.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1. Nexos verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften,
insbesondere der DSGVO und des BDSG.
11.2. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden vertraulich behandelt – auch über das
Vertragsende hinaus.
11.3. Alle Mitarbeitenden von Nexos und eingesetzte Dritte sind entsprechend verpflichtet.
12. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
12.1. Nexos ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen (§15 AktG) zu übertragen.
12.2. Der Kunde kann Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
12.3. Zurückbehaltungsrechte außerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses sind ausgeschlossen.
13. Vertragsdauer, Kündigung
13.1. Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum und läuft zunächst ein
Jahr, falls im Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
13.2. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten
vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
13.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im
Ausland hat. Nexos ist daneben berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich der Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses – bedürfen der Schriftform.
17. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Nexos ist berechtigt, diese AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer Frist von mindestens
sechs Wochen im Voraus zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, hat dieser ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten
der Änderung. Nexos weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hin. Macht der
Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als angenommen.